Flachstapeten sind eine beliebte Wahl für die Wandgestaltung in Wohnräumen. Sie eignen sich besonders gut für Räume mit wenig Platz, da sie flach an der Wand anliegen und so optisch mehr Raum schaffen. Zudem sind Flachstapeten einfach zu verarbeiten und zu reinigen. Eine weitere Vorteil von Flachstapeten ist, dass sie Rauheiten der Wand ausgleichen und dadurch eine glatte Oberfläche schaffen.
Ob in Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Küche, Flachstapeten sind eine tolle Möglichkeit die Wände in jedem Raum aufzupeppen.
Mit unserem praktischen Musterbestellservice haben Sie die Möglichkeit, die Flachstapeten direkt zu Hause anzusehen und sich von der Qualität zu überzeugen, bevor Sie sich für eine Bestellung entscheiden. So können Sie sicher sein, dass die ausgewählte Tapete perfekt zu Ihrem Zuhause passt und Ihre Wände in neuem Glanz erstrahlen lässt.
Auf der Suche nach ökologisch nachhaltigen Wohnraumkonzepten, kommen Sie na der Flachstapete nicht vorbei. Unsere Flachstapete besteht zu 65 % aus Flachsfasern und zu 35 % aus natürlichen Viskosefasern und damit zu 100 % aus natürlichen, nachwachsenden Rohstoffen. Die Natürlichkeit der Tapete wird durch die sichtbaren Flachsfasern im Vlies hervorgehoben, welche dem Naturton eine lebendige, aber dennoch dezente Struktur verleihen.
Wir empfehlen immer vorab ein Muster zu bestellen, damit Sie sich in Ruhe zu Hause von der Qualität überzeugen können.
Die Tapeten werden als Rolle in ca. 0,53 m breit x 10,05 m lang geliefert.
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Die Flachspflanze weist naturgemäß bereits Eigenschaften auf, die der Flachstapete zu enormen, naturgegebenen Vorteilen verhelfen. Dazu zählen unter anderem die schall- und schwingungsdämpfenden sowie wärmeisolierenden Eigenschaften, die weiche Haptik sowie die natürliche UV- Beständigkeit.
Die mittels Wasserstrahlverfahren verfestigte Flachstapete benötigt kein Trägermaterial, sondern wird direkt auf die mit Flachstapetenkleber bestrichene Wand appliziert. Dadurch sichert sich die Flachstapete zwei entscheidende Vorteile. Dies ist zum einen der Verzicht auf polymere Bindemittel oder Kaschiermittel – und damit auch auf chemische Zusätze - die zum Verbinden des Trägermaterials mit dem Obermaterial notwendig sind. Zum anderen kann die Flachstapete durch den Wegfall des Trägermaterials die Luftfeuchte viel besser aufnehmen und bei Bedarf wieder abgeben, so dass jederzeit ein gutes, natürliches Raumklima gewährleistet ist.
Die Flachstapete besteht ausschließlich aus natürlichen Komponenten – Flachs und Viskose - und ist damit zu 100 % umwelt- und gesundheitsverträglich, leicht abreißbar & vollständig kompostierbar.
Die Flachs- oder Leinenfaser wird aus den Stängeln der Flachspflanze gewonnen und zählt zu den Bastfasern. Die Leinenfasern bilden Bündel, im Gegensatz zu Samenfasern wie Baumwolle, die aus unverbundenen Einzelfasern bestehen. Die 2,5 bis 6 Zentimeter langen Elementarfasern aus Zellulose sind durch Pektine zu den 50 bis 90 Zentimeter langen Faserbündeln, den technischen Fasern, verbunden. (siehe Wikipedia 2023)
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Nutzen Sie gerne unseren Musterservice. Von fast allen angebotenen Tapeten in unserem Onlineshop können Sie ein Muster bestellen. Je nach Tapete kostet ein Muster zwischen 2,- und 4,- EUR zzgl. Versandkosten. Wir empfehlen immer die Bestellung eines Musters bevor Sie die Tapetenrolle bzw. Tapetenrollen bestellen, da das Design und die Haptik am Besten durch ein Muster zu beurteilen ist. Zudem können Sie Zuhause direkt an der Wand eine Bemusterung ausprobieren und die entsprechenden Lichtverhältnisse berücksichtigen. Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne per E-Mail.
Wir weisen daraufhin, dass es unter Umständen zu Sonderanfertigungen kommen kann. Besonders bei unseren Manufakturtapeten handelt es sich immer um eine Sonderanfertigungen.
Das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 23 S 111/13 U) hat am 12.2.2014 entschieden, dass der Verbraucher bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf habe, also wenn er ein individuell angepasstes Produkt bestelle. Es sei dem Händler nicht zuzumuten, dass er die Sonderanfertigung nur zu einem stark reduzierten Preis oder gar nicht wiederverkaufen könne. Das Urteil erging zwar noch zum alten Recht nach der Verbraucherrechterichtlinie, aber ist ebenso zu übertragen auf das neue Recht, da sich an dieser Klausel nichts geändert hat.
Durch die Novellierung des Widerrufsrechts hat der Gesetzgeber auch die Regelung der Rücksendekosten geändert. Unabhängig von einer Wertgrenze legt das Gesetz nunmehr fest, dass die Kosten der Rücksendung der Käufer trägt.
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